Checkliste zur Auswahl der richtigen Fahrschule, denn
Fahrschule ist Vertrauenssache!
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Die nachstehend aufgeführten Fragen und Hinweise sollen Dir helfen, die richtige
Fahrschule (die Fahrschule Deines Vertrauens) zu finden. Bewerte selbst, wie
wichtig oder weniger wichtig für Dich diese Antworten sind. Wir sind sicher, so findest
Du Deine richtige Fahrschule.
I. Lage, Ausstattung und Ruf der Fahrschule
Hier spielen einige Faktoren eine Rolle. Zur Zeit gibt es noch kein objektives Gütesiegel, das die Qualität der Ausbildung bestätigt.
Aber man kann sich schon vor der Anmeldung über "seine" Fahrschule wichtige Informationen holen :
1. Was berichten Freunde und Bekannte über diese Fahrschule ?
2. Ist es eine Fahrschule mit Stil, auch vom äußeren Erscheinungsbild her ?
3. Sind der Unterrichtsraum und die Fahrzeuge gepflegt ?
4. Ist der Unterrichtsraum für Dich gut zu erreichen ? Auch in den
Abendstunden für den theoretischen Unterricht ?
5. Ist der Unterrichtsraum mit bequemen Stühlen und auch mit Tischen
ausgestattet ?
6. Wirkt der Unterrichtsraum sauber und gepflegt ?
7. Werden mehrere Aushilfsfahrlehrer beschäftigt und muss deshalb mit
einem häufigen Fahrlehrerwechsel gerechnet werden ? Das wirkt sich
meist negativ aus.
8. Wirbt die Fahrschule mit selbst errechneten Prüfungsergebnissen oder
stammen die Zahlen von einer objektiven Quelle wie z. B vom TÜV ?
9. Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband ? Nur dann könnte der
Verband bei eventuell auftretenden Problemen helfen.
II. Beratung und Informationen durch die Fahrschule
Wichtig ist, dass vor Vertragsabschluss alle wichtigen Punkte mit der
Fahrschule abgeklärt sind. Dazu gehören nicht nur die Ausbildungskosten
und die zusätzlich anfallenden Kosten bei der Führerscheinstelle oder für
die Prüfung, sondern auch die Beratungsqualität. Ist in einer kleinen Fahrschule
keine Bürokraft beschäftigt, sollte die Auskunft wenigstens telefonisch erfolgen
und nicht während einer (Deiner) Fahrstunde sein.
1. Werden alle meine Fragen vor Vertragsabschluss ausführlich und
verständlich beantwortet ?
2. Ist die Bürokraft freundlich, geduldig und nett ?
3. Macht die Bürokraft einen kompetenten Eindruck ?
4. Ist eine telefonische Beratung möglich ?
5. Wirst Du innerhalb von einem Tag zurück gerufen, wenn Du eine
Nachricht auf den Anrufbeantworter gesprochen hast ?
6. Sind auch Anfragen über Internet / E-Mail möglich ? Wann werden sie
beantwortet ?
7. Werden Ihnen bei einer Anfrage nach den Ausbildungskosten alle Entgelte
genannt ? Oder musst Du alles einzeln erfragen ?
Genannt werden müssten :
- Grundbetrag
- Entgelt für die Fahrstunden und die Sonderfahrten
- Vorstellung zur Prüfung (theoretisch und praktisch)
8. Informiert Dich die Fahrschule auch über die anfallenden Nebenkosten ?
9. Unterstützt Dich die Fahrschule bei Deiner Antragstellung ?
10. Stellt Dir die Fahrschule einen Ausbildungspass zur Verfügung ? Er
enthält alle wichtigen Informationen und bietet Platz für den Eintrag
der Fahrstunden.
Zusätzlich bei der Zweiradausbildung :
11. Verfügt die Fahrschule über ein Ausbildungsmotorrad, das zu Dir passt ?
12. Stellt die Fahrschule Helm und Schutzkleidung zur Verfügung ?
13. Ist der Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer ?
III. Der Ausbildungsvertrag
Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände empfiehlt seinen
Verbandsfahrschulen mit jedem Kunden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag
abzuschließen. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt
beiden Parteien Rechtssicherheit.
1. Schließt die Fahrschule einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit Dir
ab, indem alle Fragen für beide Seiten klar sind ?
2. Wird Dir eine Durchschrift des Vertrages ausgehändigt ?
3. Dürfen Minderjährige den Vertrag alleine unterschreiben ?
4. Werden Dir mit dem Ausbildungsvertrag auch die allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausgehändigt ?
IV. Entgelte
Das Fahrlehrergesetz regelt die Form der Preisangaben. Fahrschulen sind
gesetzlich verpflichtet ihre Preise nach Grundbetrag, Entgelte für Fahrstunden
á 45 Minuten und der Vorstellung zur Prüfung anzugeben. Da der Fahrlehrer
kein Hellseher ist und im Voraus wissen kann, wie viele Fahrstunden man
benötigt, sind so genannte Pauschalangebote verboten und daher immer
unseriös !!!
Mit dem Grundbetrag müssen alle Kosten der Fahrschulverwaltung und
des gesamten Theorie – Unterrichtes abgegolten sein.
1. Falls Du die Theorieprüfung nicht bestehst und die Ausbildung
fortgesetzt wird, ist die Fahrschule berechtigt, einen neuen Teilgrundbetrag
zu erheben. Berechnet die Fahrschule diesen und ist er auch im Vertrag
festgehalten ?
2. Was kostet eine normale Fahrstunde á 45 Minuten ?
3. Was kosten die Sonderfahrten (-Überland, -Autobahn und Beleuchtung)?
4. Was kostet die Vorstellung zur theoretischen Prüfung ?
5. Was kostet die Vorstellung zur praktischen Prüfung ?
6. Werden für bestimmte Leistungen wie z. B. Vortest zusätzliche Kosten in
Rechnung gestellt oder sind diese im Grundbetrag enthalten ?
7. Ist in allen Entgelten die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ?
8. Wie müssen die Ausbildungskosten bezahlt werden ?
Wichtig : Die Gebühren für Behörden und die Prüforganisation sind nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule und demnach darin auch nicht enthalten.
V. Theoretische Ausbildung
In der Fahrschüler Ausbildungsordnung sind alle Unterrichtsinhalte für den
theoretischen Unterricht vorgegeben. Dabei wird unterschieden zwischen
Grundstoff für alle Führerscheinklassen und dem klassenspezifischen Unterricht.
Reiner Fragebogenunterricht ist nicht erlaubt.
1. Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die theoretische
Ausbildung ?
2. Wird nach diesem Ausbildungsplan unterrichtet ?
3. Besteht die Möglichkeit, vor Vertragsabschluß, einmal kostenlos am
theoretischen unterricht teilzunehmen ?
4. Ist der Unterricht interessant und lehrreich ?
5. Werden statt Unterricht nur Fragebogen gepaukt ?
6. Werden im Unterricht moderne Medien wie DVD, CDI oder PC eingesetzt ?
7. Geht der Fahrlehrer auch auf Fragen der Fahrschüler ein ?
8. Paukt der Fahrlehrer nur Regeln oder vermittelt er auch
Verkehrsverhaltenslehre ?
VI. Praktische Ausbildung
Auch die Inhalte der praktischen Ausbildung sind in der Fahrschüler
- Ausbildungsordnung verbindlich geregelt. Die Ausbildung ist unterteilt
in die Grundausbildung, die Sonderfahrten und die Prüfungsvorbereitung.
Misstrauen ist angesagt, wenn die Fahrschule behauptet, nur die
Sonderfahrten seien Pflichtfahrten und auch wenn mit besonders wenigen
Fahrstunden geworben wird.
Die Fahrschule hat auch für die praktische Ausbildung einen Ausbildungsplan
zu erstellen und ihn auch zugänglich zu machen. Nach diesem Plan muss auch
dann ausgebildet werden. Meist wird nach dem Curricularen Leitfaden des
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ausgebildet.
Die Grundausbildung muss vor den Sonderfahrten stattfinden. Bei der
Grundausbildung und der Prüfungsvorbereitung hat der Gesetzgeber bewusst
auf eine Festlegung von einer Mindestanzahl von Fahrstunden verzichtet,
da die Lernvoraussetzungen und die Lernfortschritte der einzelnen Schüler
zu unterschiedlich sind. Bei den besonderen Ausbildungsfahrten
(Sonderfahrten) hat der Gesetzgeber eine Mindestanzahl von Fahrstunden
festgelegt.
Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, über jede Fahrstunde Aufzeichnungen zu
führen.
1. Wird nach dem Ausbildungsplan ausgebildet ?
2. Führt der Fahrlehrer über jede Fahrstunde Aufzeichnungen ?
3. Findet bei jeder Fahrstunde eine Vor- und Nachbesprechung statt ?
4. Kann der Fahrlehrer jederzeit den Stand der Ausbildung darlegen und
aufzeigen was noch zu bewältigen ist ?
5. Ist sichergestellt, das Du alle Fahrstunden beim gleichen Fahrlehrer
absolvieren kannst ?
6. Widmet sich der Fahrlehrer während der Fahrstunde voll und ganz seinem
Schüler oder erledigt er Besorgungen ?
7. Ist sichergestellt, das der Fahrlehrer nur auf Deinen Wunsch und mit Deiner
Zustimmung gewechselt wird ?
8. Werden vereinbarte Termine pünktlich eingehalten ?
9. Ist der Abstand der Fahrstunden so groß, weil der Fahrlehrer so überlastet ist ?
10. Muss ein häufiger Fahrzeugwechsel in Kauf genommen werden ?
11. Sind Überland und Nachtfahrten so gestaltet, das auch sicherheitsrelevante
Lerninhalte wie Kurven fahren, Befahren von
Steigungen und Gefällen oder auch Überholen geübt werden können ?
12. Wird bei der Autobahnfahrt nur durchgeprescht oder ein abgestimmtes
und ausgewogenes Programm von Ein- und Ausfahrten, Überholen,Fahren bei
höherer Geschwindigkeit ( bis 130 Km/h) und das Befahren
von Parkplätzen/ Rasthöfen angeboten ?
VII. Prüfungsvorbereitung und Planung
Der Fahrlehrer darf Dich zur Prüfung nur anmelden, wenn er davon überzeugt
ist, das Du die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
1. Führt die Fahrschule Tests zur Ermittlung der Prüfungsreife in Theorie und
Praxis durch ?
2. Wirst Du vorher über diesen Test informiert ?
3. Wird die Terminierung der Prüfung rechtzeitig mit Dir abgestimmt ?
4. Ist ein Ansprechpartner der Fahrschule auch bei der theoretischen Prüfung
vorhanden ?
5. Begleitet Dich bei der praktischen Prüfung auch der Fahrlehrer, der Dich
während der Ausbildung betreut hat ?
Wir hoffen Dir damit eine Hilfe zu geben bei der Suche nach der Fahrschule Deines Vertrauens und würden uns natürlich sehr freuen, wenn Du dich für uns, die Fahrschule Zweifel, entscheiden würdest.