Fahrschule Zweifel GmbH


Checkliste zur Auswahl der richtigen Fahrschule, denn

 

 

Fahrschule ist Vertrauenssache!

www.sichere-fahrt.de



 

 

Die nachstehend aufgeführten Fragen und Hinweise sollen Dir helfen, die richtige

Fahrschule (die Fahrschule Deines Vertrauens) zu finden. Bewerte selbst, wie

wichtig oder weniger wichtig für Dich diese Antworten sind. Wir sind sicher, so findest

Du Deine richtige Fahrschule.


 

 

 

 

I. Lage, Ausstattung und Ruf der Fahrschule

 

 

Hier spielen einige Faktoren eine Rolle. Zur Zeit gibt es noch kein objektives Gütesiegel, das die Qualität der Ausbildung bestätigt.

Aber man kann sich schon vor der Anmeldung über "seine" Fahrschule wichtige Informationen holen :

 

1. Was berichten Freunde und Bekannte über diese Fahrschule ?

 

2. Ist es eine Fahrschule mit Stil, auch vom äußeren Erscheinungsbild her ?

 

3. Sind der Unterrichtsraum und die Fahrzeuge gepflegt ?

 

4. Ist der Unterrichtsraum für Dich gut zu erreichen ? Auch in den

Abendstunden für den theoretischen Unterricht ?

 

5. Ist der Unterrichtsraum mit bequemen Stühlen und auch mit Tischen

ausgestattet ?

 

6. Wirkt der Unterrichtsraum sauber und gepflegt ?

 

7. Werden mehrere Aushilfsfahrlehrer beschäftigt und muss deshalb mit

einem häufigen Fahrlehrerwechsel gerechnet werden ? Das wirkt sich

meist negativ aus.

 

8. Wirbt die Fahrschule mit selbst errechneten Prüfungsergebnissen oder

stammen die Zahlen von einer objektiven Quelle wie z. B vom TÜV ?

 

9. Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband ? Nur dann könnte der

Verband bei eventuell auftretenden Problemen helfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Beratung und Informationen durch die Fahrschule

 

 

 

 

Wichtig ist, dass vor Vertragsabschluss alle wichtigen Punkte mit der

Fahrschule abgeklärt sind. Dazu gehören nicht nur die Ausbildungskosten

und die zusätzlich anfallenden Kosten bei der Führerscheinstelle oder für

die Prüfung, sondern auch die Beratungsqualität. Ist in einer kleinen Fahrschule

keine Bürokraft beschäftigt, sollte die Auskunft wenigstens telefonisch erfolgen

und nicht während einer (Deiner) Fahrstunde sein.

 

 

 

 

1. Werden alle meine Fragen vor Vertragsabschluss ausführlich und

verständlich beantwortet ?

 

2. Ist die Bürokraft freundlich, geduldig und nett ?

 

3. Macht die Bürokraft einen kompetenten Eindruck ?

 

4. Ist eine telefonische Beratung möglich ?

 

5. Wirst Du innerhalb von einem Tag zurück gerufen, wenn Du eine

Nachricht auf den Anrufbeantworter gesprochen hast ?

 

6. Sind auch Anfragen über Internet / E-Mail möglich ? Wann werden sie

beantwortet ?

 

7. Werden Ihnen bei einer Anfrage nach den Ausbildungskosten alle Entgelte

genannt ? Oder musst Du alles einzeln erfragen ?


Genannt werden müssten :

- Grundbetrag

- Entgelt für die Fahrstunden und die Sonderfahrten

- Vorstellung zur Prüfung (theoretisch und praktisch)

 

8. Informiert Dich die Fahrschule auch über die anfallenden Nebenkosten ?

 

9. Unterstützt Dich die Fahrschule bei Deiner Antragstellung ?

 

10. Stellt Dir die Fahrschule einen Ausbildungspass zur Verfügung ? Er

enthält alle wichtigen Informationen und bietet Platz für den Eintrag

der Fahrstunden.

 

 

 

 

Zusätzlich bei der Zweiradausbildung :

 

 

11. Verfügt die Fahrschule über ein Ausbildungsmotorrad, das zu Dir passt ?

 

12. Stellt die Fahrschule Helm und Schutzkleidung zur Verfügung ?

 

13. Ist der Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer ?

 

 

 

 

 

III. Der Ausbildungsvertrag

 

 

 

Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände empfiehlt seinen

Verbandsfahrschulen mit jedem Kunden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag

abzuschließen. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt

beiden Parteien Rechtssicherheit.

 

 

 

1. Schließt die Fahrschule einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit Dir

ab, indem alle Fragen für beide Seiten klar sind ?

 

2. Wird Dir eine Durchschrift des Vertrages ausgehändigt ?

 

3. Dürfen Minderjährige den Vertrag alleine unterschreiben ?

 

4. Werden Dir mit dem Ausbildungsvertrag auch die allgemeinen

Geschäftsbedingungen ausgehändigt ?

 

 

 

 

 

 

 

IV. Entgelte

 

 

 

Das Fahrlehrergesetz regelt die Form der Preisangaben. Fahrschulen sind

gesetzlich verpflichtet ihre Preise nach Grundbetrag, Entgelte für Fahrstunden

á 45 Minuten und der Vorstellung zur Prüfung anzugeben. Da der Fahrlehrer

kein Hellseher ist und im Voraus wissen kann, wie viele Fahrstunden man

benötigt, sind so genannte Pauschalangebote verboten und daher immer

unseriös !!!

Mit dem Grundbetrag müssen alle Kosten der Fahrschulverwaltung und

des gesamten Theorie – Unterrichtes abgegolten sein.

 

 

1. Falls Du die Theorieprüfung nicht bestehst und die Ausbildung

fortgesetzt wird, ist die Fahrschule berechtigt, einen neuen Teilgrundbetrag

zu erheben. Berechnet die Fahrschule diesen und ist er auch im Vertrag

festgehalten ?

 

2. Was kostet eine normale Fahrstunde á 45 Minuten ?

 

3. Was kosten die Sonderfahrten (-Überland, -Autobahn und Beleuchtung)?

 

4. Was kostet die Vorstellung zur theoretischen Prüfung ?

 

5. Was kostet die Vorstellung zur praktischen Prüfung ?

 

6. Werden für bestimmte Leistungen wie z. B. Vortest zusätzliche Kosten in

Rechnung gestellt oder sind diese im Grundbetrag enthalten ?

 

7. Ist in allen Entgelten die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ?

 

8. Wie müssen die Ausbildungskosten bezahlt werden ?

Wichtig : Die Gebühren für Behörden und die Prüforganisation sind nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule und demnach darin auch nicht enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V. Theoretische Ausbildung

 

 

In der Fahrschüler Ausbildungsordnung sind alle Unterrichtsinhalte für den

theoretischen Unterricht vorgegeben. Dabei wird unterschieden zwischen

Grundstoff für alle Führerscheinklassen und dem klassenspezifischen Unterricht.

Reiner Fragebogenunterricht ist nicht erlaubt.

 

 

 

1. Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die theoretische

Ausbildung ?

 

2. Wird nach diesem Ausbildungsplan unterrichtet ?

 

3. Besteht die Möglichkeit, vor Vertragsabschluß, einmal kostenlos am

theoretischen unterricht teilzunehmen ?

 

4. Ist der Unterricht interessant und lehrreich ?

 

5. Werden statt Unterricht nur Fragebogen gepaukt ?

 

6. Werden im Unterricht moderne Medien wie DVD, CDI oder PC eingesetzt ?

 

7. Geht der Fahrlehrer auch auf Fragen der Fahrschüler ein ?

 

8. Paukt der Fahrlehrer nur Regeln oder vermittelt er auch

Verkehrsverhaltenslehre ?

 

 

 

 

 

 

 

VI. Praktische Ausbildung

 

 

 

Auch die Inhalte der praktischen Ausbildung sind in der Fahrschüler

- Ausbildungsordnung verbindlich geregelt. Die Ausbildung ist unterteilt

in die Grundausbildung, die Sonderfahrten und die Prüfungsvorbereitung.

Misstrauen ist angesagt, wenn die Fahrschule behauptet, nur die

Sonderfahrten seien Pflichtfahrten und auch wenn mit besonders wenigen

Fahrstunden geworben wird.

Die Fahrschule hat auch für die praktische Ausbildung einen Ausbildungsplan

zu erstellen und ihn auch zugänglich zu machen. Nach diesem Plan muss auch

dann ausgebildet werden. Meist wird nach dem Curricularen Leitfaden des

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ausgebildet.

 

Die Grundausbildung muss vor den Sonderfahrten stattfinden. Bei der

Grundausbildung und der Prüfungsvorbereitung hat der Gesetzgeber bewusst

auf eine Festlegung von einer Mindestanzahl von Fahrstunden verzichtet,

da die Lernvoraussetzungen und die Lernfortschritte der einzelnen Schüler

zu unterschiedlich sind. Bei den besonderen Ausbildungsfahrten

(Sonderfahrten) hat der Gesetzgeber eine Mindestanzahl von Fahrstunden

festgelegt.

Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, über jede Fahrstunde Aufzeichnungen zu

führen.

 

 

 

 


1. Wird nach dem Ausbildungsplan ausgebildet ?


2. Führt der Fahrlehrer über jede Fahrstunde Aufzeichnungen ?


3. Findet bei jeder Fahrstunde eine Vor- und Nachbesprechung statt ?


4. Kann der Fahrlehrer jederzeit den Stand der Ausbildung darlegen und

aufzeigen was noch zu bewältigen ist ?

 

5. Ist sichergestellt, das Du alle Fahrstunden beim gleichen Fahrlehrer

absolvieren kannst ?

 

6. Widmet sich der Fahrlehrer während der Fahrstunde voll und ganz seinem

Schüler oder erledigt er Besorgungen ?

 

7. Ist sichergestellt, das der Fahrlehrer nur auf Deinen Wunsch und mit Deiner

Zustimmung gewechselt wird ?

 

 

 

 

 


8. Werden vereinbarte Termine pünktlich eingehalten ?

9. Ist der Abstand der Fahrstunden so groß, weil der Fahrlehrer so überlastet ist ?


10. Muss ein häufiger Fahrzeugwechsel in Kauf genommen werden ?


11. Sind Überland und Nachtfahrten so gestaltet, das auch sicherheitsrelevante


Lerninhalte wie Kurven fahren, Befahren von

Steigungen und Gefällen oder auch Überholen geübt werden können ?

12. Wird bei der Autobahnfahrt nur durchgeprescht oder ein abgestimmtes
und ausgewogenes Programm von Ein- und Ausfahrten, Überholen,Fahren bei

höherer Geschwindigkeit ( bis 130 Km/h) und das Befahren
von Parkplätzen/ Rasthöfen angeboten ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VII. Prüfungsvorbereitung und Planung

 

 

 

Der Fahrlehrer darf Dich zur Prüfung nur anmelden, wenn er davon überzeugt

ist, das Du die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

 

 

1. Führt die Fahrschule Tests zur Ermittlung der Prüfungsreife in Theorie und

Praxis durch ?

 

2. Wirst Du vorher über diesen Test informiert ?

 

3. Wird die Terminierung der Prüfung rechtzeitig mit Dir abgestimmt ?

 

4. Ist ein Ansprechpartner der Fahrschule auch bei der theoretischen Prüfung

vorhanden ?

 

5. Begleitet Dich bei der praktischen Prüfung auch der Fahrlehrer, der Dich

 

 

 

 

während der Ausbildung betreut hat ?

 

Wir hoffen Dir damit eine Hilfe zu geben bei der Suche nach der Fahrschule Deines Vertrauens und würden uns natürlich sehr freuen, wenn Du dich für uns, die Fahrschule Zweifel, entscheiden würdest.